Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG, auch bekannt als Flexible Company oder FlexCo) ist eine im Jahr 2024 in Österreich eingeführte Rechtsform, die speziell für innovative Startups und Gründer:innen entwickelt wurde. Diese neue Gesellschaftsform bietet eine attraktive Alternative zur klassischen GmbH, da sie auf die besonderen Bedürfnisse von Unternehmen in der Frühphase eingeht. Ziel des FlexKapG-Gesetzes (FlexKapGG) ist es, eine flexible und kostengünstige Struktur zu schaffen, die Österreich als Standort für Startups international wettbewerbsfähig macht.
Ein zentraler Vorteil der FlexKapG ist die Flexibilität, die sie Gründern bietet. Sie ermöglicht eine einfachere und günstigere Anteilsübertragung. Anstelle der Notariatsaktpflicht, die bei der GmbH erforderlich ist, genügt bei der FlexKapG die Erstellung einer Privaturkunde durch einen Notar oder Anwalt, was die Abläufe beschleunigt und Kosten spart.
Ein besonderes Feature der FlexKapG sind die sogenannten Unternehmenswert-Anteile. Diese spezielle Form des Stammkapitals ermöglicht es Startups, ihre Mitarbeiter:innen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, ohne ihnen volles Stimmrecht zu gewähren. Diese Anteile eignen sich besonders für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter langfristig motivieren und binden möchten. Da Unternehmenswert-Beteiligte nur eingeschränkte Rechte haben, können Startups ihre Unternehmensführung effizient gestalten, während die Mitarbeiter:innen am Erfolg des Unternehmens partizipieren.
Die FlexKapG unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von der GmbH. Bei der GmbH und FlexKapG ist ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro erforderlich. Dazu bietet die FlexKapG aber größere Flexibilität bei Kapitalerhöhungen. So kann die Geschäftsführung durch den Gesellschaftsvertrag ermächtigt werden, das Stammkapital nach Bedarf zu erhöhen, ohne eine Gesellschafterversammlung einberufen zu müssen. Diese Flexibilität ist besonders nützlich, wenn neue Investoren einsteigen oder Finanzierungsrunden geplant sind.
Trotz ihrer Vorteile bringt die FlexKapG auch Herausforderungen mit sich. So muss beispielsweise ein Aufsichtsrat eingerichtet werden, wenn das Unternehmen bestimmte Schwellenwerte überschreitet: eine Bilanzsumme von 5 Mio. Euro, Umsatzerlöse von 10 Mio. Euro oder durchschnittlich 50 Arbeitnehmer:innen im Jahr. Diese Regelung ist insbesondere für wachsende Startups relevant, die ab einer gewissen Größe zusätzlichen Aufwand betreiben müssen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Auch bei Kapitalmaßnahmen und der Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten wie Wandelanleihen gelten spezifische Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Die Einführung der FlexKapG ist ein wichtiger Schritt, um Österreich als attraktiven Standort für innovative Unternehmensgründungen zu positionieren. Die Rechtsform bietet nicht nur geringere Einstiegshürden, sondern auch eine flexible Struktur, die es Startups ermöglicht, auf veränderte Marktbedingungen schnell zu reagieren. Besonders die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen durch Unternehmenswert-Anteile am Erfolg zu beteiligen, macht die FlexKapG zu einer modernen und wettbewerbsfähigen Rechtsform. Dies stärkt nicht nur die Bindung der Mitarbeiter:innen, sondern erhöht auch die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Investoren.
Die FlexKapG für Startups in Österreich stellt eine maßgeschneiderte Lösung dar, die Flexibilität und geringe Gründungskosten schätzen. Mit ihrer Einführung wurde eine moderne Alternative zur GmbH geschaffen, die sich besonders für Unternehmen eignet, die in einem dynamischen Umfeld agieren und auf Wachstum setzen. Startups sollten die FlexKapG in Betracht ziehen, wenn sie eine Rechtsform suchen, die ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch größtmögliche Freiheit in der Unternehmensführung bietet.
weitergehende Informationen im FlexKapGG und im GmbHG
Eine weitere Kapitalgesellschaftsform ist die GmbH.
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