Cybersicherheit neu gedacht: NIS2 – Was österreichische Unternehmen jetzt wissen müssen

07. Jänner 2025
NIS2

Mit der NIS2-Richtlinie tritt ein neues Kapitel der Cybersicherheit in Europa in Kraft. Unternehmen aller Größenordnungen müssen sich auf die erhöhten Anforderungen einstellen, um die Sicherheit ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu gewährleisten. Doch was genau bedeutet NIS2, welche Unternehmen sind betroffen und welche Schritte sollten österreichische Unternehmen jetzt einleiten?

NIS2 – Ein Überblick über die neue Cybersicherheitsrichtlinie

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und hätte bis zum 17. Oktober 2024 in den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dies ist in Österreich bislang aber nicht geschehen. Mangels unmittelbarer Anwendbarkeit ist die NIS2-Richtlinie daher  derzeit noch nicht gültig! Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie von 2016 und weitet den Anwendungsbereich auf weitere Branchen und Unternehmen aus. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber Cybersicherheitsvorfällen zu stärken und eine schnelle Reaktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie nur Unternehmen der kritischen Infrastruktur umfasste, betrifft NIS2 nun auch mittlere und große Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport und digitale Infrastruktur. Unternehmen in diesen Bereichen müssen Risikomanagementmaßnahmen ergreifen und Sicherheitsvorfälle innerhalb eines engen Zeitrahmens melden.

Wer ist von NIS2 betroffen?

NIS2 betrifft hauptsächlich mittlere und große Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „wesentlichen Einrichtungen“ – großen Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie oder Gesundheit – und „wichtigen Einrichtungen“, zu denen auch mittlere Unternehmen zählen. Kleinere Unternehmen sind in der Regel nicht direkt betroffen, können aber durch ihre Rolle in Lieferketten indirekt in den Anwendungsbereich fallen.

Die genaue Einstufung ist entscheidend, da sie unterschiedliche Aufsichtsmethoden und Sanktionen mit sich bringt. Für wesentliche Einrichtungen gibt es strengere Überprüfungen und höhere Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes.

Die wichtigsten Anforderungen von NIS2

Unternehmen, die von NIS2 betroffen sind, müssen eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dazu zählen:

Risikomanagement: Unternehmen müssen Konzepte für Risikoanalysen und Sicherheitsmaßnahmen entwickeln, um ihre Netzwerke vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

Sicherheitsvorfälle melden: Cybersicherheitsvorfälle, die den Betrieb erheblich stören, müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Eine erste Einschätzung des Vorfalls muss spätestens nach 72 Stunden erfolgen, gefolgt von einem Abschlussbericht innerhalb eines Monats.

Sicherstellung der Geschäftskontinuität: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre betrieblichen Abläufe im Falle eines Cyberangriffs nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Dazu gehören Backup- und Krisenmanagementstrategien.

Schulungen: Regelmäßige Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter gehören zu den Mindestanforderungen, um die „Cyberhygiene“ des Unternehmens zu gewährleisten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Für österreichische Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von NIS2 fallen, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Zu den ersten Schritten gehören:

  1. Ressourcen und Zuständigkeiten klären: Unternehmen sollten ein Budget für die Implementierung von Cybersicherheitsmaßnahmen einplanen und eine verantwortliche Person oder ein Team benennen, das sich um die Umsetzung kümmert.
  2. Risikomanagement einführen: Erstellen Sie eine umfassende Risikoanalyse und implementieren Sie Maßnahmen, um potenzielle Bedrohungen zu minimieren.
  3. Meldepflichten beachten: Stellen Sie sicher, dass es im Unternehmen klare Prozeduren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen gibt. Zeitnahe und detaillierte Berichte sind bei NIS2 unerlässlich.
  4. Schulungen durchführen: Schulungen im Bereich Cybersicherheit sollten regelmäßig für alle Mitarbeiter angeboten werden, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.

NIS2 – Ein Schritt in Richtung sicherere digitale Zukunft

NIS2 stellt Unternehmen in Österreich vor neue Herausforderungen, doch sie bietet auch die Chance, Cybersicherheit auf höchstem Niveau zu implementieren. Die Einhaltung der NIS2-Vorgaben stärkt nicht nur die Resilienz gegenüber Cyberangriffen, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken. Unternehmen, die die Richtlinie frühzeitig umsetzen, positionieren sich als Vorreiter in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft.

 

weitere Infos zur NIS2 etwa bei der WKO. Die NIS2 Richtlinie entfaltet keine unmittelbare Anwendbarkeit und ist deshalb noch nicht gültig. Es ist aber mit einer nationalen Umsetzung im Jahr 2025 zu rechnen.

 

Bildnachweise:

  • Bild 1: Cyber Security word on wooden block von fotodestock @Envato Elements Pty Ltd
  • Bild 2: portrait of businessman showing laptop, tablet and smartphone with cyber security signs on screens von LightFieldStudios @Envato Elements Pty Ltd
  • Bild 3: Vortrag Cyber Security von Rene Hundertpfund @Kopp Consulting FlexCo
  • Bild 4: Cybersecurity, woman and map of global network for phishing, ransomware and cyber terrorism search von YuriArcursPeopleimages @Envato Elements Pty Ltd

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