Eine Personengesellschaft ist besonders durch die persönliche Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet. Zu den bekanntesten Formen zählen die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). In einer OG haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, was zwar ein Risiko darstellt, aber auch die Gründung erleichtert, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Bei einer KG hingegen haften nur die sogenannten Komplementäre unbeschränkt, während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.
Im Gegensatz dazu steht die Kapitalgesellschaft, wie etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) oder die Aktiengesellschaft (AG). Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Gesellschafter in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit ihrer Kapitaleinlage. Diese Haftungsbeschränkung macht die Kapitalgesellschaft für Gründer:innen attraktiv, die das Risiko einer persönlichen Haftung minimieren möchten.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist jedoch mit höheren Anforderungen verbunden. Beispielsweise müssen für eine GmbH oder eine FlexCo ein Mindestkapital von 10.000 Euro aufgebracht werden, bei einer AG sogar 70.000 Euro. Zudem sind die Gründungsmodalitäten, wie die Eintragung ins Firmenbuch und die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, komplexer.
Der wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegt in der Haftung. Bei Personengesellschaften (OG, KG) haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexKapG) ist die Haftung auf die Einlage beschränkt. Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bietet den vollständigen Gesetzestext des UGB und GmbHG.
Für Startups mit hohem Risikopotenzial empfiehlt sich daher in der Regel eine Kapitalgesellschaft. Die WKO stellt einen detaillierten Rechtsformvergleich bereit. Seit 2024 bietet die FlexKapG eine attraktive Mischform, die Elemente beider Gesellschaftstypen vereint.
Bei der Entscheidung spielen neben der Haftung auch steuerliche Aspekte, Sozialversicherungspflichten und die geplante Wachstumsstrategie eine Rolle. Die Informationen des BMF zu Unternehmensbesteuerung helfen bei der steuerlichen Einordnung. Eine professionelle Beratung ist bei dieser fundamentalen Entscheidung unerlässlich.
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